Kategorie: ISO 14001

Auditierung von Managementsystemen: Die aktualisierte Norm DIN EN ISO 19011

Nach 7 Jahren ist nun auch die Norm DIN EN ISO 19011 in der neuen Ausgabe Oktober 2018 erschienen:

Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen

Die Überarbeitung wurde durch die Aktualisierung der Managementnormen für Qualität (ISO 9001:2015), Umweltschutz (ISO 14001:2015) und Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001:2018) erforderlich.

Diese Norm ist „nur“ ein Leitfaden!

Dieser Hinweis hat eine besondere Bedeutung:
Im Rahmen von Zertifizierungsverfahren kann Ihre Zertifizierungsstelle keine Anforderungen daraus für Ihr Managementsystem ableiten.

Diese Norm stellt jedoch eine umfassende Handlungsempfehlung für die effiziente und effektive Planung, Durchführung, Bewertung und Verbesserung von Auditprogrammen in Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen dar!

 

Der P-D-C-A-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) erhält eine neue Bedeutung
für die Organisation der internen Audits!

Was bedeutet das konkret und was ist die wichtigste Änderung?

Die systematische Berücksichtigung von Risiken und Chancen im Audit wird empfohlen – gegenüber der Vorläufernorm von 2011 eine wesentliche Neuerung.

Unter diesem Aspekt erhält auch der P-D-C-A-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) eine neue Bedeutung für die Organisation der internen Audits!

 

Welche Konsequenz haben nun Risiken und Chancen im Management von Audits?

Im P-D-C-A-Zyklus kann die Berücksichtigung von Chancen und Risiken folgendes bedeuten:

  • Bei Änderungen des Umfelds der Organisation oder bei ihren Tätigkeiten sollten die Risiken und Chancen bei der Planung des Auditprogramms berücksichtigt werden.
  • Die Erstellung des Auditprogramms sollte unter Berücksichtigung derjenigen Risiken und Chancen erfolgen, die das Erreichen des Auditziels beeinflussen können.
  • Während der Auditdurchführung sollte sich der Auditor bzw. das Auditteam vergewissern, dass die Risiken und Chancen des beurteilten Prozesses angemessen bestimmt wurden und gesteuert werden.
  • Werden durch den Auditor bzw. das Auditteam neue Risiken und Chancen wahrgenommen, sollte dies auch entsprechend im Abschlussbericht des Audits behandelt werden.
  • Die Schlussfolgerungen, die nach dem Audit aus den Feststellungen zu ziehen sind, sollten vor dem Hintergrund der Risiken und Chancen eingestuft werden.


Als Konsequenz daraus, sollte die Kompetenz der Auditoren und Auditleiter auch Grundlagen, Methoden und Techniken zu Risiken und Chancen umfassen!

 


AssZert wird im 1. Quartal 2019 zur neuen Ausgabe der Norm DIN EN ISO 19011:2018 ein Tagesseminar anbieten.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail unter asszert@asszert.de.
Wir merken Sie gerne vor!

Revision der ISO 14001 und DIN EN ISO 14001

Am 15. September 2015 wurde die ISO 14001:2015 veröffentlicht. Die DIN EN ISO 14001:2015 folgte am 30. Oktober 2015.

Für die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen gelten folgende Übergangsregelungen:

  • 3 Jahre nach der Veröffentlichung der jeweiligen Norm verlieren die Zertifikate, die noch auf der Basis der alten Normen ausgestellt wurden ihre Gültigkeit. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass neue Zertifikate nach ISO 14001:2009 nur noch bis zum 14.09.2018 und für die DIN EN ISO 14001:2009 entsprechend nur noch bis zum 29.10.2018 ausgestellt werden.
  • Innerhalb der Übergangsfrist dürfen noch Zertifikate nach der ISO 14001:2009 bzw. der DIN EN ISO 14001:2009 ausgestellt werden.
  • AssZert wird die Gültigkeit von auf Basis der alten Normen (ISO 14001:2009 bzw. DIN EN ISO 14001:2009) ausgestellten Zertifikaten maximal auf die Übergangsfrist (3 Jahre) begrenzen.
  • Erfolgt die Umstellung von ISO 14001:2009 auf ISO 14001:2015 innerhalb des Umstellungszeitraumes, so wird das Zertifikat mit einer Gültigkeit von 3 Jahren – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ausstellung nach ISO 14001:2009 – ausgestellt.

Beispiel: Die Re-Zertifizierung erfolgt nach ISO 14001:2009 mit Ausstellung des Zertifikates am 01.03.2016 und einer Gültigkeit bis zum 14.09.2018. Ist die Umstellung auf die neue ISO 14001:2015 im 1. Überwachungsaudit im Februar 2017 erfolgreich, so wird ein Zertifikat mit einer Gültigkeit bis zum 01.03.2019 ausgestellt.

  • Erstzertifizierungen auf Grundlage der ISO 14001:2009 bzw. der DIN EN ISO 14001:2009 werden nur noch bis zum 15.03.2017 von AssZert ausgestellt.
  • Ab dem 16.03.2017 werden Erst- und Re-Zertifizierungen somit nur noch nach ISO 14001:2015 bzw. der DIN EN ISO 14001:2015 durchgeführt.
  • Der Übergang bestehender Zertifizierungen auf Grundlage der ISO 14001:2009 bzw. der DIN EN ISO 14001:2009 kann im Rahmen planmäßiger Re-Zertifizierungen oder auch Überwachungsaudits erfolgen. Nach Vorgabe der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gilt:
    • Im Rahmen einer Re-Zertifizierung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von 10%, jedoch mindestens aber 0,25 Audittage vor Ort
    • Im Rahmen einer Überwachung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von min. 20%, jedoch mindestens aber 0,5 Audittage vor Ort

 


 

AssZert bietet Seminare zur DIN EN ISO 14001:2015 an. Erfahren Sie hier mehr dazu, melden Sie sich über unser Formular oder direkt über unser Onlineformular an