Autor: Helmut Rademacher

Erteilung der Akkreditierung für die Norm DIN ISO 45001 durch die DAkkS GmbH

Wie bereits am 23.05.2018 auf unserer Webseite dargestellt, wurde als Folgenorm zur BS OHSAS 18001 „Arbeits- und Gesundheitsschutz-Management“ die Norm ISO 45001 und in deutschsprachiger Übersetzung als DIN ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS)“ im Juni 2018 veröffentlicht.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH hat der AssZert Zertifizierungsgesellschaft mbH mit Akkreditierungsbescheid vom 11.03.2019 die Akkreditierung als Zertifizierungsstelle für Managementsysteme auch in diesem Bereich erteilt.

Wesentliche Grundlage der Erweiterung ist das Dokument der International Accreditation Forum, Inc. IAF MD 22:2018. Dieses Dokument ist von der DAkkS GmbH als Regel 71 SD 6 062 „Anwendung der ISO/IEC 17021-1 für die Zertifizierung von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS)“ mit Stand 16. Juli 2018 veröffentlicht worden.

Auswirkungen auf die vertragliche Basis zwischen AssZert und der zu zertifizierenden Organisation

Das Dokument 71 SD 6 062, als Grundlage für die zukünftigen SGA-Zertifizierungs­verfahren, beinhaltet die folgenden beiden wesentlichen Änderungen bzw. Konkretisierungen bzgl. der vertraglichen Regelungen zwischen der zu zertifizierenden Organisation und der Zertifizierungsstelle:

  • G 8.5.3 Die rechtlich durchsetzbaren Vereinbarungen müssen sicherstellen, dass der zertifizierte Kunde unverzüglich die Zertifizierungsstelle über das Auftreten eines schwerwiegenden Vorfalls oder einen Verstoß gegen die Vorschriften informiert, sobald das Einbeziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich ist.
  • G 9.6.5.2 Informationen zu Zwischenfällen wie einem schweren Unfall oder einem schweren Verstoß gegen rechtliche Verpflichtungen, der das Hinzuziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich macht, …. liefern der Zertifizierungsstelle die Entscheidungsgrundlage zur Bestimmung der zu ergreifenden Maß Dies bezieht in Fällen, wo ein schweres Versagen des Systems bei der Einhaltung der SGA-Zertifizierungsanforderungen nachgewiesen werden kann, auch eine Aussetzung oder ein Entzug der Zertifizierung mit ein. Diese Anforderungen müssen ein Bestandteil der Zertifizierungsvereinbarungen zwischen der KBS und der Organisation sein.

Auswirkungen auf die Aktivitäten vor der Zertifizierung

Das Dokument 71 SD 6 062 fordert zudem eine erweiterte Kommunikation im Rahmen der Antragstellung von der zu zertifizierenden Organisation:

G 9.1.1 Die der Zertifizierungsstelle vom autorisierten Vertreter der antragstellenden Organisation zur Verfügung gestellten Informationen zu ihren Prozessen und Tätigkeiten müssen auch

  • die Identifizierung der mit den Prozessen einhergehenden wichtigsten Gefahren und
  • der SGA-Risiken,
  • die in den Prozessen hauptsächlich verwendeten Gefahrgüter und
  • alle relevanten Rechtsvorschriften, die aus der anwendbaren SGA-Organisation stammen,

enthalten.

Fazit

Mit diesen Änderungen bzw. Konkretisierungen der Anforderungen vor und in den SGA-Zertifizierungsverfahren wird die Kommunikation zwischen der antragstellenden Organisation und der Zertifizierungsstelle – im Sinne der Transparenz – auf ein höheres Niveau der Zusammenarbeit gestellt.

Das zertifizierte Unternehmen hat somit die Zertifizie­rungs­stelle über das Auftreten eines schwerwiegenden Vorfalls zu informieren (dies sind z. B. Arbeitsunfälle mit schwerwiegenden Personenschäden) oder über einen Verstoß gegen geltende rechtliche Vorschriften und Regelungen (Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht), sobald das Einbeziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich wird. Auf Grundlage dieser Informationen entscheidet die Zertifizierungsstelle über die weitere Vorgehensweise.

Diese Vorgehensweise fördert die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie derjenigen Personen, die im Auftrag der Organisation Tätigkeiten durchführen oder denen, die Zugang zu den Arbeitsplätzen in der Organisation haben (z. B. Besucher, Personen von interessierten Parteien etc.).

Weiterentwicklung der Normen: Die aktualisierte Norm DIN EN ISO 50001

Mit Stand Dezember 2018 ist die Organisationsnorm für den Bereich Energiemanagement aktualisiert worden: Energiemanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung

Ziele der Aktualisierung der DIN EN ISO 50001:2018

Das wesentliche Ziel der Aktualisierung ist die Anpassung der strukturellen und inhaltlichen Aspekte an andere Organisationsnormen, z: B. für Qualität (ISO 9001), Umweltschutz (ISO 14001) sowie für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001).

Ferner wurden die von den Anwendern gewünschten Aspekte des betrieblichen Einsatzes berücksichtigt.

Änderungen in der DIN EN ISO 50001:2018

Mit Aufnahme der folgenden, neuen Anforderungen wurde das Ziel erreicht:

  • Berücksichtigung des Umfelds des Unternehmens bei der Planung eines Managementsystems; Abschnitt 4.1 „Themen“ und 4.3 „Anwendungsbereich“
  • Bestimmung der interessierten Parteien des Unternehmens sowie deren relevante Anforderungen; Abschnitt 4.2 „Interessierte Parteien“,
  • Einführung des risiko- und chancenbasierten Ansatzes im Rahmen der Strategiebetrachtung und im Rahmen der Prozesse (Abschnitt 6.1 „Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen“; Umfeld des Unternehmens, Anforderungen der interessierten Parteien und Tätigkeiten und Prozesse der Organisation)
  • Konkretisierung der internen und externen Kommunikation

Anforderungen an dokumentierte Information in der DIN EN ISO 50001:2018

  1. Vorgabedokumente (dokumentierte Information, die aufrecht zu erhalten ist):
  • Anwendungsbereich und Grenzen des Energiemanagementsystems (Abschnitt 4.3)
  • Aktionspläne zum Erreichen der Ziele und der Energieziele (Abschnitt 6.2.3)
  • Verfahren und Kriterien, die bei der Ausführung der energetischen Bewertung verwendet werden (Abschnitt 6.3)
  • Verfahren zur Bestimmung und Aktualisierung der Energieleistungskennzahlen (Abschnitt 6.4)
  1. Nachweisdokumente (dokumentierte Information, die aufzubewahren ist):
  • Aufzeichnungen zu den Zielen und den Energiezielen (Abschnitt 6.2.2)
  • Aufzeichnungen über Aktionsplänen zu den Zielen und den Energiezielen (Abschnitt 6.2.3)
  • Aufzeichnungen zu den Ergebnissen der Verfahren, die bei der Ausführung der energetischen Bewertung angewendet werden (Abschnitt 6.3)
  • Aufzeichnungen zu den Ergebnissen der Überprüfung der Energieleistungskennzahlen und Vergleich dieser mit der energetischen Ausgangsbasis (EnB) (Abschnitt 6.4)
  • Aufzeichnungen zur energetischen Ausgangsbasis (EnB), zu Daten relevanter Variablen und zur Modifikation der energetischen Ausgangsbasis (EnB) (Abschnitt 6.5)
  • Aufzeichnungen zur Messung und Überwachung und zu anderen Mitteln zur Feststellung von Genauigkeit und Wiederholbarkeit (Abschnitt 6.6)
  • Aufzeichnungen als Nachweis der Kompetenz für Personen, die Tätigkeiten verrichten, welche die energiebezogene Leistung und das EnMS beeinflussen (Abschnitt 7.2)
  • Aufzeichnungen zu den Auslegungstätigkeiten, die mit der energiebezogenen Leistung im Zusammenhang stehen (Abschnitt 8.2)
  • Aufzeichnungen über Ergebnisse der Untersuchung und Reaktionen auf wesentliche Abweichungen in der energiebezogenen Leistung (Abschnitt 9.1.1)
  • Aufzeichnungen zu den Ergebnissen der Überwachung und Messung (Abschnitt 9.1.1)
  • Aufzeichnungen zu den Ergebnissen der Bewertung der Einhaltung und aller ergriffenen Maßnahmen über rechtliche und andere Anforderungen bezüglich der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes, des Energieverbrauchs und des Energiemanagementsystems (Abschnitt 9.1.2)
  • Aufzeichnungen als Nachweis über die Verwirklichung des Auditprogramms und der Ergebnisse der internen Audits (Abschnitt 9.2.2)
  • Aufzeichnungen über Ergebnisse der Managementbewertung (Abschnitt 9.3.4)
  • Aufzeichnungen über die Art der Nichtkonformität sowie ergriffener Folgemaßnahmen (Abs10.1)
  • Aufzeichnungen über Ergebnisse jeglicher Korrekturmaßnahmen (Abs10.1)

Soweit ein erster Überblick!

 

Fazit:

Für diejenigen Anwender der DIN EN ISO 50001:2018, die sich mit den eingangs aufgeführten Normen für Qualität, Umweltschutz sowie Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auskennen, wird es einfacher!

Für diejenigen Anwender der DIN EN ISO 50001:2018, die erstmals mit der neuen Struktur und den ergänzten Inhalten konfrontiert werden, ist der Mehraufwand nicht unerheblich.

Die Systematik der neuen DIN EN ISO 50001:2018 fördert das energieeffiziente Denken und die Integration der Managementsysteme in den Unternehmen!

Auditierung von Managementsystemen: Die aktualisierte Norm DIN EN ISO 19011

Nach 7 Jahren ist nun auch die Norm DIN EN ISO 19011 in der neuen Ausgabe Oktober 2018 erschienen:

Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen

Die Überarbeitung wurde durch die Aktualisierung der Managementnormen für Qualität (ISO 9001:2015), Umweltschutz (ISO 14001:2015) und Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ISO 45001:2018) erforderlich.

Diese Norm ist „nur“ ein Leitfaden!

Dieser Hinweis hat eine besondere Bedeutung:
Im Rahmen von Zertifizierungsverfahren kann Ihre Zertifizierungsstelle keine Anforderungen daraus für Ihr Managementsystem ableiten.

Diese Norm stellt jedoch eine umfassende Handlungsempfehlung für die effiziente und effektive Planung, Durchführung, Bewertung und Verbesserung von Auditprogrammen in Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen dar!

 

Der P-D-C-A-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) erhält eine neue Bedeutung
für die Organisation der internen Audits!

Was bedeutet das konkret und was ist die wichtigste Änderung?

Die systematische Berücksichtigung von Risiken und Chancen im Audit wird empfohlen – gegenüber der Vorläufernorm von 2011 eine wesentliche Neuerung.

Unter diesem Aspekt erhält auch der P-D-C-A-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) eine neue Bedeutung für die Organisation der internen Audits!

 

Welche Konsequenz haben nun Risiken und Chancen im Management von Audits?

Im P-D-C-A-Zyklus kann die Berücksichtigung von Chancen und Risiken folgendes bedeuten:

  • Bei Änderungen des Umfelds der Organisation oder bei ihren Tätigkeiten sollten die Risiken und Chancen bei der Planung des Auditprogramms berücksichtigt werden.
  • Die Erstellung des Auditprogramms sollte unter Berücksichtigung derjenigen Risiken und Chancen erfolgen, die das Erreichen des Auditziels beeinflussen können.
  • Während der Auditdurchführung sollte sich der Auditor bzw. das Auditteam vergewissern, dass die Risiken und Chancen des beurteilten Prozesses angemessen bestimmt wurden und gesteuert werden.
  • Werden durch den Auditor bzw. das Auditteam neue Risiken und Chancen wahrgenommen, sollte dies auch entsprechend im Abschlussbericht des Audits behandelt werden.
  • Die Schlussfolgerungen, die nach dem Audit aus den Feststellungen zu ziehen sind, sollten vor dem Hintergrund der Risiken und Chancen eingestuft werden.


Als Konsequenz daraus, sollte die Kompetenz der Auditoren und Auditleiter auch Grundlagen, Methoden und Techniken zu Risiken und Chancen umfassen!

 


AssZert wird im 1. Quartal 2019 zur neuen Ausgabe der Norm DIN EN ISO 19011:2018 ein Tagesseminar anbieten.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail unter asszert@asszert.de.
Wir merken Sie gerne vor!