Eignungsnachweis auf Basis der kerntechnischen Regel KTA 1401 

Auf Basis einer vorhandenen, gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 kann der Eignungsnachweis auf Basis der kerntechnischen Regel KTA 1401 durch speziell für diese Regel zugelassenen Auditoren auf Grundlage einer Kurzbeurteilung an einem Tag im Unternehmen durchgeführt werden. Das Verfahren wird in den fünf folgenden Abschnitten durchgeführt:


1. Abschnitt: Dokumentenprüfung

Die Beurteilung der vollständigen Unterlagen zum Qualitätsmanagement­system erfolgt hinsichtlich

  • Systemverträglichkeit zur Regel KTA 1401
  • Konsistenz
  • Kompatibilität
  • Angemessenheit und
  • Vollständigkeit.

Bei positivem Prüfergebnis erfolgen die Erstellung eines Beurteilungsprogramms mit Terminplanung und die Angabe der Überprüfung entsprechender Elemente gemäß Regel KTA 1401.


2. Abschnitt: Beurteilung vor Ort

Die Beurteilung wird gemäß Beurteilungsprogramm im Unternehmen durchgeführt. Grundlage des Audits sind die Anforderungen der Regel KTA 1401.


3. Abschnitt: Bewertung von Korrekturmaßnahmen

Dieser Abschnitt ist vorgesehen, falls in der Beurteilung festgestellt wird, dass die Umsetzung und Erfüllung von Anforderungen der Regel KTA 1401 nicht dokumentiert sind oder mit der Praxis nicht übereinstimmen.

Ist das Ergebnis der Beurteilung in Einzelbereichen nicht akzeptabel (Fest­stellung von Abweichungen), so können Anwendung und Wirksamkeit in diesen Bereichen einer zeitnahen Nachbewertung unterzogen werden. Der Ablauf des Nachaudits verläuft analog zum zweiten Abschnitt.

Die Nachbewertung kann alternativ – je nach Form der Schwachstelle – auch durch Sichtung von schriftlichen Nachweisen erfolgen.

Erst nach positivem Abschluss dieses Abschnittes wird der vierte Abschnitt bearbeitet.

Die Bewertung von Korrekturmaßnahmen erfolgt durch AssZert.


4. Abschnitt: Beurteilungsdokumentation

Nach erfolgreicher Durchführung der Beurteilung und ggf. der Bewertung von Korrekturmaßnahmen wird der erstellte Beurteilungsbericht AssZert-intern geprüft und freigegeben (Vier-Augen-Prinzip).

Die Erstellung und Ausstellung der Eignungsbestätigung erfolgt auf der Grundlage des Beurteilungsberichtes.


5. Abschnitt: Beurteilung von Empfehlungen

Sollten im Rahmen der Beurteilung Feststellungen identifiziert werden und Empfehlungen abgestimmt worden sein, so erfolgt seitens AssZert die Bewertung der geplanten und umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Beurteilungszeitrahmens. Es wird eine schriftliche Rückmeldung zur Bewertung erstellt.