Revision der ISO 14001 und DIN EN ISO 14001

Am 15. September 2015 wurde die ISO 14001:2015 veröffentlicht. Die DIN EN ISO 14001:2015 folgte am 30. Oktober 2015.

Für die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen gelten folgende Übergangsregelungen:

  • 3 Jahre nach der Veröffentlichung der jeweiligen Norm verlieren die Zertifikate, die noch auf der Basis der alten Normen ausgestellt wurden ihre Gültigkeit. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass neue Zertifikate nach ISO 14001:2009 nur noch bis zum 14.09.2018 und für die DIN EN ISO 14001:2009 entsprechend nur noch bis zum 29.10.2018 ausgestellt werden.
  • Innerhalb der Übergangsfrist dürfen noch Zertifikate nach der ISO 14001:2009 bzw. der DIN EN ISO 14001:2009 ausgestellt werden.
  • AssZert wird die Gültigkeit von auf Basis der alten Normen (ISO 14001:2009 bzw. DIN EN ISO 14001:2009) ausgestellten Zertifikaten maximal auf die Übergangsfrist (3 Jahre) begrenzen.
  • Erfolgt die Umstellung von ISO 14001:2009 auf ISO 14001:2015 innerhalb des Umstellungszeitraumes, so wird das Zertifikat mit einer Gültigkeit von 3 Jahren – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ausstellung nach ISO 14001:2009 – ausgestellt.

Beispiel: Die Re-Zertifizierung erfolgt nach ISO 14001:2009 mit Ausstellung des Zertifikates am 01.03.2016 und einer Gültigkeit bis zum 14.09.2018. Ist die Umstellung auf die neue ISO 14001:2015 im 1. Überwachungsaudit im Februar 2017 erfolgreich, so wird ein Zertifikat mit einer Gültigkeit bis zum 01.03.2019 ausgestellt.

  • Erstzertifizierungen auf Grundlage der ISO 14001:2009 bzw. der DIN EN ISO 14001:2009 werden nur noch bis zum 15.03.2017 von AssZert ausgestellt.
  • Ab dem 16.03.2017 werden Erst- und Re-Zertifizierungen somit nur noch nach ISO 14001:2015 bzw. der DIN EN ISO 14001:2015 durchgeführt.
  • Der Übergang bestehender Zertifizierungen auf Grundlage der ISO 14001:2009 bzw. der DIN EN ISO 14001:2009 kann im Rahmen planmäßiger Re-Zertifizierungen oder auch Überwachungsaudits erfolgen. Nach Vorgabe der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gilt:
    • Im Rahmen einer Re-Zertifizierung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von 10%, jedoch mindestens aber 0,25 Audittage vor Ort
    • Im Rahmen einer Überwachung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von min. 20%, jedoch mindestens aber 0,5 Audittage vor Ort

 


 

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