Testierenden gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Am 05.08.2013 wurde im Bundesgesetzblatt die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) veröffentlicht; die erste Aktualisierung erfolgte am 05.11.2014. Die Verordnung erläutert das Verfahren zur Einführung von Energieeffizienzsystemen, die an den Spitzenausgleich für die Strom- und Energiesteuer gekoppelt ist.

Ab dem 01.01.2015 gilt für die Nachweisführung:

Unternehmen müssen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (nach DIN EN ISO 50001) oder ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (nach EMAS) eingerichtet haben. Für KMU werden als Vereinfachung regelmäßige Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 anerkannt oder alternative Systeme nach Anhang 2 der SpaEfV. Alternative Systeme nach Anlage 2 der Verordnung enthalten folgende Schritte:

  1. Erfassung und Analyse der eingesetzten Energieträger
  2. Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten
  3. Bewertung der Einsparpotenziale, inklusive von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
  4. Jährliche Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen

AssZert führt Testierungen auf Basis der SpaEfV durch.

Gerne unterstützen wir Sie bei den o. g. Verfahren. Bei Fragen wenden Sie sich einfach direkt an uns.