Zertifizierung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001

Ein gezieltes Energiemanagement (EnMS) nach DIN EN ISO 50001 ist ein nachweislich wirksames Instrument, um den Energieverbrauch und die damit verbundenen CO2-Emissionen und die daraus resultierenden Kosten zu senken.

Darüber hinaus werden staatliche Vergünstigungen, wie die bereits jetzt bestehende besondere Ausgleichsregelung nach § 40 ff. Erneuerbare-Energie-Gesetz und zukünftig die Nachfolgeregelung zum sog. Spitzenausgleich, an das Betreiben eines EnMS nach Regeln der DIN EN ISO 50001 gebunden.

Die Struktur der Norm entspricht der DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) und DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) und kann damit in diese Managementsysteme integriert werden.


Der folgende Ablauf stellt ein typisches Zertifizierungsverfahren nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und DIN ISO 45001 vom Vertragsabschluss über die Zertifizierung bis zur wiederkehrenden Auditierung im 2. und 3. Jahr dar.

Vertragsabschluss


1. Abschnitt: Bewertung

Beurteilung anhand Fragenliste

Projektgespräch, wenn gewünscht


2. Abschnitt: Voraudit

Voraudit, wenn gewünscht (kann auch nach dem 3. Abschnitt erfolgen)


3. Abschnitt: Audit Stufe 1

Prüfen Handbuch/-Verfahrensanweisungen

Klärung der Voraussetzungen für das Audit Stufe 2

Erstellen Audit Plan


4. Abschnitt: Audit Stufe 2

Audit im Unternehmen Durchführen

Auswertung des Audits


5. Abschnitt: Bewertung von Korrekturmaßnahmen

Bewertung von Korrekturmaßnahmen mittels

• Nachaudit, wenn erforderlich

• Nachweis durch Unterlagen


6. Abschnitt: Zertifizierungsdokumentation

Auditbericht erstellen

Interne Prüfung des Auditberichtes

Zertifikat ausstellen (Gültigkeit 3 Jahre)


7. Abschnitt: Jährliche Audits

nach je 1 Jahr wird ein Audit nach Abschluss des Audits von Stufe 2 vor Ort durchgeführt (insgesamt zweimal)


Re-Zertifizierung

nach 3 Jahren erfolgt eine Re-Zertifizierung mit neuem Vertragsabschluss, wenn gewünscht

Neuausstellung des Zertifikats


 

Hintergrund der Energiemanagementsysteme

Im Rahmen der festgelegten Energieeinsparziele (20% bis 2020) in Europa und in Deutschland hat die EU durch die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz geschaffen. 

Zur Umsetzung der Maßnahmen hat der Bundesrat die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) am 6. März verabschiedet. Das novellierte Energiedienstleistungsgesetz ist am 22.04.2015 in Kraft getreten. Das neue EDL-G gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die nach Definition der EU-Kommission keine kleinen und mittleren Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) sind. 

Definition: Sowohl produzierende als auch Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mind. 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mind. 43 Mio. Euro fallen in den Geltungsbereich des EDL-G.

Alle Unternehmen in Deutschland, die keine „KMU“ sind, werden gemäß EDL-G verpflichtet:

  • ein Energieaudit nach EN 16247-1 (bis spätestens 05.12.2015!) oder
  • ein Energiemanagement nach ISO 50001 (Verpflichtungserklärung bis 05.12.2015, Zertifizierung bis 31.12.2015) oder
  • ein Umweltmanagement nach EMAS (Verpflichtungserklärung bis 05.12.2015, Validierung bis 31.12.2015) einzuführen.

Energieaudits nach DIN EN 16247 müssen alle 4 Jahre wiederholt werden.

Hinweis: Kommen Unternehmen den Vorgaben des EDL-G nicht nach, können Bußgelder fällig werden. Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach den Energieverbäuchen der Unternehmen. Die Bußgelder sind auf 50.000 Euro pro zu auditierender Unternehmenseinheit gedeckelt, dennoch erfordert die ambitionierte Fristsetzung, dass sich Unternehmen zeitnah der Thematik annehmen!

Die zuständige Überwachungsbehörde ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Nachweisführung für die Erfüllung der Anforderungen erfolgt über die BfEE.

Wird ein Unternehmen durch die BfEE aufgefordert Nachweise einzureichen, sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Selbsterklärung, dass das Unternehmen kein KMU ist oder
  • Dokumentation der Durchführung des Energieaudits gem. DIN 16247 durch diejenige Person, die das Energieaudit durchgeführt hat oder
  • ISO 50001 Zertifikat sowie die Akkreditierungsurkunde der Zertifizierungsstelle oder
  • Eintragungs- oder Verlängerungsbescheid der EMAS-Registrierungsstelle bzw. Bestätigung der EMAS-Registrierungsstelle über eine aktive Registrierung.

AssZert führt keine Energieaudits nach EN 16247-1 durch.