Hintergrund der Energiemanagementsysteme
Im Rahmen der festgelegten Energieeinsparziele (20% bis 2020) in Europa und in Deutschland hat die EU durch die Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz geschaffen.
Zur Umsetzung der Maßnahmen hat der Bundesrat die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) am 6. März verabschiedet. Das novellierte Energiedienstleistungsgesetz ist am 22.04.2015 in Kraft getreten. Das neue EDL-G gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die nach Definition der EU-Kommission keine kleinen und mittleren Unternehmen (sogenannte Nicht-KMU) sind.
Definition: Sowohl produzierende als auch Dienstleistungs- und Handelsunternehmen, mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mind. 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von mind. 43 Mio. Euro fallen in den Geltungsbereich des EDL-G.
Alle Unternehmen in Deutschland, die keine „KMU“ sind, werden gemäß EDL-G verpflichtet:
- ein Energieaudit nach EN 16247-1 (bis spätestens 05.12.2015!) oder
- ein Energiemanagement nach ISO 50001 (Verpflichtungserklärung bis 05.12.2015, Zertifizierung bis 31.12.2015) oder
- ein Umweltmanagement nach EMAS (Verpflichtungserklärung bis 05.12.2015, Validierung bis 31.12.2015) einzuführen.
Energieaudits nach DIN EN 16247 müssen alle 4 Jahre wiederholt werden.
Hinweis: Kommen Unternehmen den Vorgaben des EDL-G nicht nach, können Bußgelder fällig werden. Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach den Energieverbäuchen der Unternehmen. Die Bußgelder sind auf 50.000 Euro pro zu auditierender Unternehmenseinheit gedeckelt, dennoch erfordert die ambitionierte Fristsetzung, dass sich Unternehmen zeitnah der Thematik annehmen!
Die zuständige Überwachungsbehörde ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Nachweisführung für die Erfüllung der Anforderungen erfolgt über die BfEE.
Wird ein Unternehmen durch die BfEE aufgefordert Nachweise einzureichen, sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Selbsterklärung, dass das Unternehmen kein KMU ist oder
- Dokumentation der Durchführung des Energieaudits gem. DIN 16247 durch diejenige Person, die das Energieaudit durchgeführt hat oder
- ISO 50001 Zertifikat sowie die Akkreditierungsurkunde der Zertifizierungsstelle oder
- Eintragungs- oder Verlängerungsbescheid der EMAS-Registrierungsstelle bzw. Bestätigung der EMAS-Registrierungsstelle über eine aktive Registrierung.
AssZert führt keine Energieaudits nach EN 16247-1 durch.