Schlagwort: BS OHSAS 18001

Erteilung der Akkreditierung für die Norm DIN ISO 45001 durch die DAkkS GmbH

Wie bereits am 23.05.2018 auf unserer Webseite dargestellt, wurde als Folgenorm zur BS OHSAS 18001 „Arbeits- und Gesundheitsschutz-Management“ die Norm ISO 45001 und in deutschsprachiger Übersetzung als DIN ISO 45001 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS)“ im Juni 2018 veröffentlicht.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH hat der AssZert Zertifizierungsgesellschaft mbH mit Akkreditierungsbescheid vom 11.03.2019 die Akkreditierung als Zertifizierungsstelle für Managementsysteme auch in diesem Bereich erteilt.

Wesentliche Grundlage der Erweiterung ist das Dokument der International Accreditation Forum, Inc. IAF MD 22:2018. Dieses Dokument ist von der DAkkS GmbH als Regel 71 SD 6 062 „Anwendung der ISO/IEC 17021-1 für die Zertifizierung von Managementsystemen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MS)“ mit Stand 16. Juli 2018 veröffentlicht worden.

Auswirkungen auf die vertragliche Basis zwischen AssZert und der zu zertifizierenden Organisation

Das Dokument 71 SD 6 062, als Grundlage für die zukünftigen SGA-Zertifizierungs­verfahren, beinhaltet die folgenden beiden wesentlichen Änderungen bzw. Konkretisierungen bzgl. der vertraglichen Regelungen zwischen der zu zertifizierenden Organisation und der Zertifizierungsstelle:

  • G 8.5.3 Die rechtlich durchsetzbaren Vereinbarungen müssen sicherstellen, dass der zertifizierte Kunde unverzüglich die Zertifizierungsstelle über das Auftreten eines schwerwiegenden Vorfalls oder einen Verstoß gegen die Vorschriften informiert, sobald das Einbeziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich ist.
  • G 9.6.5.2 Informationen zu Zwischenfällen wie einem schweren Unfall oder einem schweren Verstoß gegen rechtliche Verpflichtungen, der das Hinzuziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich macht, …. liefern der Zertifizierungsstelle die Entscheidungsgrundlage zur Bestimmung der zu ergreifenden Maß Dies bezieht in Fällen, wo ein schweres Versagen des Systems bei der Einhaltung der SGA-Zertifizierungsanforderungen nachgewiesen werden kann, auch eine Aussetzung oder ein Entzug der Zertifizierung mit ein. Diese Anforderungen müssen ein Bestandteil der Zertifizierungsvereinbarungen zwischen der KBS und der Organisation sein.

Auswirkungen auf die Aktivitäten vor der Zertifizierung

Das Dokument 71 SD 6 062 fordert zudem eine erweiterte Kommunikation im Rahmen der Antragstellung von der zu zertifizierenden Organisation:

G 9.1.1 Die der Zertifizierungsstelle vom autorisierten Vertreter der antragstellenden Organisation zur Verfügung gestellten Informationen zu ihren Prozessen und Tätigkeiten müssen auch

  • die Identifizierung der mit den Prozessen einhergehenden wichtigsten Gefahren und
  • der SGA-Risiken,
  • die in den Prozessen hauptsächlich verwendeten Gefahrgüter und
  • alle relevanten Rechtsvorschriften, die aus der anwendbaren SGA-Organisation stammen,

enthalten.

Fazit

Mit diesen Änderungen bzw. Konkretisierungen der Anforderungen vor und in den SGA-Zertifizierungsverfahren wird die Kommunikation zwischen der antragstellenden Organisation und der Zertifizierungsstelle – im Sinne der Transparenz – auf ein höheres Niveau der Zusammenarbeit gestellt.

Das zertifizierte Unternehmen hat somit die Zertifizie­rungs­stelle über das Auftreten eines schwerwiegenden Vorfalls zu informieren (dies sind z. B. Arbeitsunfälle mit schwerwiegenden Personenschäden) oder über einen Verstoß gegen geltende rechtliche Vorschriften und Regelungen (Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht), sobald das Einbeziehen der zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich wird. Auf Grundlage dieser Informationen entscheidet die Zertifizierungsstelle über die weitere Vorgehensweise.

Diese Vorgehensweise fördert die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie derjenigen Personen, die im Auftrag der Organisation Tätigkeiten durchführen oder denen, die Zugang zu den Arbeitsplätzen in der Organisation haben (z. B. Besucher, Personen von interessierten Parteien etc.).

Seminar zur neuen Norm DIN ISO 45001:2018

Am 12. März 2018 hat die Internationale Organisation für Normung (ISO) die neue Norm ISO 45001 veröffentlicht.
Nun ist die deutsche Fassung der Norm erschienen:

DIN ISO 45001:2018-06 „Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“

Bei dieser Neuausgabe für SGA-Managementsysteme handelt es sich nicht um geringfügige redaktionelle Änderungen gegenüber der Vorläufernorm (BS OHSAS 18001 Arbeits- und Gesundheitsschutz- Managementsysteme), sondern um entscheidende inhaltliche Änderungen und Ergänzungen.

Zudem wurde ein neuer struktureller Aufbau der Norm gegenüber der Vorläufernorm BS OHSAS 18001 gewählt und geänderte Begriffe eingeführt, um den gleichen Aufbau und Sprachgebrauch in der Familie der Organisationsnormen zu fördern.

Was das für Sie und Ihre Organisation bedeutet, wollen wir in einem eintägigen Seminar vermitteln und gemeinsam mit Ihnen diskutieren.

Die Referenten sind langjährige Auditoren der Zertifizierungsstelle AssZert, also Personen, die sich mit der Thematik bereits im Rahmen der Normenentwicklung und aus eigener Erfahrung intensiv damit beschäftigt haben.

Das Seminar soll Ihnen Kenntnisse für die Weiterentwicklung Ihres Managementsystems vermitteln und Sie auf die neu gestellten Anforderungen praxisorientiert vorbereiten.

Am Ende dieses Intensivseminars können Sie u. a. folgende Fragen beantworten:

  • Wie wird sich unser bestehendes AMS- bzw. SGA-Managementsystem weiterentwickeln, welche Dokumente, Prozesse und Verantwortungen werden sich ändern?
  • Welche neuen Anforderungen der Norm bestehen und sind umzusetzen?
  • Was entfallt gegenüber der Vorläufernorm – welche Auswirkungen hat das auf unser Managementsystem?
  • Welche zeitlichen Fristen sind für erteilte Zertifikate im Rahmen des Übergangs zu beachten?
  • Welche Auswirkungen wird die Norm auf laufende Zertifizierungsverfahren haben?

Termine und Ort der Veranstaltung sowie die Teilnahmegebühr entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. [Update: Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich, die Seminare haben erfolgreich stattgefunden. Derzeit sind keine weiteren geplant.]


 

Wechsel von der Norm BS OHSAS 18001 zur DIN ISO 45001

Nun ist es bald soweit: Der bewährte Standard BS OHSAS 18001 mit den Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme (A&G-Managementsystem) soll im März 2018 durch die DIN ISO 45001 abgelöst werden.

Selbstverständlich wird die DIN ISO 45001 nach dem aktuellen „High-Level-Structure“ strukturiert werden. Damit fügt sich die Norm in die Reihe der aktualisierten Managementnormen DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) und DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) ein, die beide im Jahre 2015 neu veröffentlicht worden sind.


Was gibt es Neues gegenüber der Norm BS OHSAS 18001?

Neben der neuen Struktur und den damit verbundenen neuen Anforderungen zum Kontext, den interessierten Parteien, Risiken und Chancen wird das Thema Konsultation und Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und deren Vertretungen auf ein völlig neues Niveau gehoben.

Im Abschnitt 5.4 „Konsultation und Beteiligung von Beschäftigten“ sind die Anforderungen aufgeführt. Unter 3.4 und 3.5 sind die Definitionen zu finden:

– Beteiligung ist demnach die Einbeziehung in die Entscheidungsfindung,
– Konsultation das Einholen von Ansichten, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Die Unternehmen, die nach der DIN ISO 45001 zertifiziert werden wollen, müssen dazu einen oder mehrere Prozesse festlegen, umsetzen und aufrechterhalten.

Eine Konsultation der Beschäftigten muss z. B. zur A&G-Politik, zur Festlegung von Rollen und Verantwortlichkeiten, zur Festlegung der A&G-Ziele oder zum Auditprogramm erfolgen.

Eine Beteiligung, also eine Einbeziehung in den Entscheidungsprozess, muss z. B. zu den Gefährdungsbeurteilungen und den daraus abgeleiteten Maßnahmen nachvollziehbar sein. Auch bei der Ausgestaltung von Kommunikationsprozessen im Unternehmen muss eine Beteiligung der Beschäftigten nachweisbar sein.

Die neue Norm wird an Unternehmen und Zertifizierungsstellen gleichermaßen hohe Anforderungen stellen. Wie bei den anderen Managementnormen wird es eine Übergangsfrist von 3 Jahren geben. Die BS OHSAS 18001-Zertifikate werden voraussichtlich bis längstens März 2021 gültig sein.