Am 23. September 2015 wurde die aktualisierte ISO 9001 veröffentlicht und am 30. Oktober 2015 ist nun auch die daraus resultierende DIN EN ISO 9001:2015 veröffentlicht worden!
Für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen gelten folgende Übergangsregelungen:
- 3 Jahre nach der Veröffentlichung der jeweiligen Norm verlieren die Zertifikate, die noch auf der Basis der alten Normen ausgestellt wurden ihre Gültigkeit. Für die ISO 9001:2008 bedeutet dies der 23.09.2018 und für die DIN EN ISO 9001:2008 entsprechend der 30.10.2018.
- Innerhalb der Übergangsfrist dürfen noch Zertifikate nach der ISO 9001:2008 bzw. der DIN EN ISO 9001:2008 ausgestellt werden.
- AssZert wird die Gültigkeit von auf Basis der alten Normen (ISO 9001:2008 bzw. DIN EN ISO 9001:2008) ausgestellten Zertifikaten maximal auf die Übergangsfrist (3 Jahre) begrenzen.
- Erstzertifizierungen auf Grundlage der ISO 9001:2008 bzw. der DIN EN ISO 9001:2008 werden nur noch bis zum 15.03.2017 möglich sein.
- Ab dem 16.03.2017 werden Erst- und Re-Zertifizierungen nur noch nach ISO 9001:2015 bzw. der DIN EN ISO 9001:2015 durchgeführt.
- Der Übergang bestehender Zertifizierungen auf Grundlage der ISO 9001:2008 bzw. der DIN EN ISO 9001:2008 kann im Rahmen planmäßiger Re-Zertifizierungen oder auch Überwachungsaudits erfolgen.
- Im Rahmen einer Re-Zertifizierung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von 10%, jedoch mindestens aber 0,25 Audittage vor Ort
- Im Rahmen einer Überwachung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von min. 20%, jedoch mindestens aber 0,5 Audittage vor Ort
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