Veränderungen im Zertifizierungsverfahren

Von AssZert erfolgreich zertifizierte Organisationen dürfen ein entsprechendes Zertifikat und das Zertifikatssymbol im Gültigkeitszeitraum der Zertifizierung für werbliche Zwecke verwenden (siehe auch Zeichennutzung).

Es können folgende Veränderungen im Rahmen eines laufenden Zertifizierungsverfahrens relevant werden:

 

Erweiterung oder Änderung des Geltungsbereiches der Zertifizierung

Die Erweiterung oder Änderung des Geltungsbereiches kann auf Wunsch der Organisation beantragt werden. Nur im Rahmen eines Überwachungsaudits oder eines Audits aus besonderem Anlass erfolgt nach erfolgreicher Beurteilung die Ausstellung eines entsprechend geänderten Zertifikates.

 

Einschränkung des Geltungsbereiches der Zertifizierung

Die Einschränkung des Geltungsbereiches kann auf Wunsch der Organisation oder im Rahmen eines Überwachungsaudits erkannt werden und führt zu einer Ausstellung eines entsprechend geänderten Zertifikates.

 

Erweiterung um Standorte, des vom zertifizierten Managementsystem erfassten Tätigkeitsfeldes

Die Erweiterung kann im Rahmen der Zertifikatslaufzeit auf Wunsch der Organisation beantragt werden. Sie wird nach entsprechender Angebotsnachkalkulation im Rahmen eines Überwachungsaudits oder eines Audits aus besonderem Anlass beurteilt. Das Zertifikat wird nach erfolgreicher Beurteilung und Zertifizierungsentscheidung ausgestellt. Die Laufzeit des Zertifikates ändert sich dadurch nicht.

 

Aussetzung der Zertifizierung

Innerhalb des 3-jährigen-Gültigkeitszeitraumes eines Zertifizierungsverfahrens werden jährliche Überwachungsaudits zur Bestätigung der Zertifizierung durchgeführt. Sofern die Überwachungsaudits nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden können, wird von AssZert die Zertifizierung maximal für 6 Monate ausgesetzt und dies der Organisation unter Angabe der Konsequenz – keine Werbung mit der Zertifizierung durchzuführen – schriftlich mitgeteilt.

Innerhalb der Aussetzungsfrist wird das Ende der Aussetzung nur durch ein Audit in der Organisation eingeleitet. Dieses Audit ist einschließlich aller Gesamtmaßnahmen (Durchführung des Audits, ggf. Erledigung von Korrekturmaßnahmen, Berichtserstellung und positiver Zertifizierungsentscheidung) während der Aussetzungsfrist abzuschließen.

Erfolgt keine Aufhebung der Aussetzung innerhalb der 6 Monatsfrist, so wird AssZert die Zertifizierung widerrufen und das Zertifikat zurückfordern.

Mit der Rücknahme erlischt das Recht der zertifizierten Organisation, den Hinweis auf die AssZert-Zertifizierung zu führen.

 

Zurückziehung der Zertifizierung (Widerruf)

Sollten nachträglich festgestellte Tatsachen oder Informationen über einen möglichen Missbrauch oder über Mängel vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Organisation den zertifizierten Managementanforderungen nicht entspricht, wird AssZert diesen Sachverhalt klären, indem das Zertifizierungsverfahren im Hinblick auf die nachträglich bekannt gewordenen Fakten wiederholt bzw. neu beurteilt wird. Die Zertifizierung kann insgesamt oder für ein bestimmtes Teilgebiet von AssZert zurückgenommen werden.