Autor: AZmin

Die neue Norm DIN ISO 50003:2022

Die neue Norm ersetzt ab sofort die „alte“ DIN ISO 50003 von 2016. Sie wendet sich an Zertifizierungsstellen, die nun einige Änderungen zu beachten haben.

Wichtig hierbei ist, dass die Anforderungen der 2022er Version bis spätestens 30.11.2023 verbindlich umzusetzen sind, da dann die Übergangsfrist zur Einführung der DIN ISO 50003:2022 endet.

Die DAkkS GmbH hat dazu eine Umstellungsanleitung herausgegeben. Diese ist unter dem folgenden Link verfügbar:

https://www.dakks.de/files/Dokumentensuche/Dateien/DAkkS-Umstellungsanleitung_ISO%2050003-2022.pdf

In der neuen Norm verlagert sich der Fokus von der Nachweisführung der Organisation zur Erreichung einer Verbesserung der energetischen Leistung hin zur Nachweisführung der Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Leistung.

Auch für die Berechnung des Auditaufwandes (Auditzeitaufwand = vor Ort verbrachte Zeit + nicht vor Ort verbrachte Zeit; nicht vor Ort verbrachte Zeit < 20% des Auditzeitaufwandes) ergeben sich Änderungen.

Im Anhang A und B (beide normativ) sind die konkreten Vorgaben zur Ermittlung des Auditzeitaufwandes (allgemein – Anhang A) sowie für Organisationen mit mehreren Standorten (Anhang B) festgelegt. Mehrere Standorte können dabei verschiedenen „Untereinheiten“ (siehe dazu Anhang D) zugeordnet werden.

Zuweilen wird der Begriff „Untereinheit“ auch mit „Cluster“ wiedergegeben (z. B. im Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8ff. EDL-G – Energieaudits nach DIN 16247-1).

Die beschriebenen Verfahren zur Bestimmung des Auditzeitaufwandes sind, wie üblich, kompliziert. Eine Zertifizierungsstelle ist daher gut beraten, die Norm intensiv zu lesen und die Anforderungen zu erkennen.

Die Menge an Informationen, die bei einem Verfahren mit mehreren Standorten und mehreren Clustern vor der Abgabe eines Angebotes zuverlässig einzuholen sind, ist erheblich. Der intensive Informationsaustausch zwischen potenziellen Kunden und der Zertifizierungsstelle ist unumgänglich.

Die Zertifizierungsstellen müssen bis zum o. g. Termin die Umstellung auf die neue Norm durchführen. Sobald die Umstellung auf die DIN ISO 50003:2022 abgeschlossen ist, müssen alle Erst- und Rezertifizierungen auf Basis dieser stattfinden. Bestehende Zertifizierungen müssen angepasst werden.

Wolfram Härtel, Auditleiter AssZert Zertifizierungsstelle mbH

Wie bringt ein Unternehmen Agilität und das interne QM-System zusammen?

Agilität im Unternehmen

Agil zu sein bedeutet im Unternehmen, nicht nur stur nach „Schema F“ zu arbeiten – sondern offen, flexibel, kreativ und innovativ zu sein und sich den Marktanforderungen stetig anzupassen.

Das verlangt von den Führungskräften und den „Qualitätern“ eine Kultur der schnellen Bereitschaft für Veränderungen.

Besondere Bedeutung kommt dem Thema Agilität in Bezug auf die Anforderungen der interessierten Parteien des Unternehmens zu. Die Blickrichtung der Organisation nach außen soll im Folgenden unter Bezugnahme des Qualitätsmanagementsystems beleuchtet werden.

 

Hilfestellung seitens der ISO 9001

Die Organisationsnorm ISO 9001 (mit dem aktuellen Ausgabestand 2015) kann sogar ein guter Ratgeber für Unternehmen sein, Agilität in die Firmenkultur zu integrieren. Geht sie doch bei folgenden Organisationsaspekten (gem. den Abschnitten der Norm) auf die Änderungsbereitschaft in den vermeintlich starren Organisationsprozessen ein:

4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien

Die Organisation hat die relevanten Anforderungen der interessierten Parteien (z. B. Kunden, Gesetzgeber, Mitarbeiter etc.) zu beachten (genauer: zu überwachen und zu überprüfen). Das sollte stets an den Erwartungen der interessierten Parteien – auch entsprechend den zeitlichen Aspekten – ausgerichtet sein.

Beispielsweise bedeutet dies für ein Ingenieurbüro, dass die Projektabwicklung in Zusammenarbeit mit den Kunden stets den Erfordernissen angepasst werden muss. Steht der Fokus des Projektes auf Einhaltung des Endtermins, so sind auch in den geplanten Teilprojekten/-schritten unbedingt die Termine einzuhalten. Änderungswünsche oder -notwendigkeiten – sei es seitens des Kunden oder neue Erkenntnisse im Rahmen des Projektfortschrittes – sind zu kommunizieren und abzustimmen (siehe folgende Aspekte).

4.4 QM-Systeme und dessen Prozesse

Die Organisation muss die internen Prozesse bewerten und jegliche Änderungen umsetzten, um sicherzustellen, dass diese Prozesse auch ihre beabsichtigten Ergebnisse erzielen.

Die Prozesse sind somit so flexibel zu gestalten, dass Änderungen berücksichtigt werden können. Und in der Praxis bedeutet dies, dass Änderungen mit den Projektbeteiligten abgestimmt werden müssen; welches wiederum eine rechtzeitige und offene Kommunikation voraussetzt, die in den Prozessen vorgesehen sein muss.

Abs. 8.2.1 Kommunikation mit den Kunden

Abs. 8.2.4 Änderungen von Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen

Die Kommunikation mit Kunden muss neben dem Umgang mit Anfragen, Verträgen oder Aufträgen insbesondere den Umgang bei Änderungen umfassen.

Das ist die Kernaussage der Norm bzgl. der Änderungen von Kundenforderungen auf seinen Auftrag. Gleichwohl sind Änderungen seitens des Kunden oder des Projektteams in Bezug auf die Leistungserbringung zu kommunizieren / abzustimmen. Der Kunde ist auf die Konsequenzen der Änderungen hinzuweisen – wie der vorgenannte zweite Normabschnitt erwarten lässt.

Die vorgenannten Ausführungen gelten insbesondere auch für Entwicklungsprojekte (siehe Abs. 8.3 der Norm)

8.5.6 Überwachung von Änderungen

Die Organisation muss Änderungen der Leistungserbringung (Produkte oder Dienstleistungen) überprüfen und steuern, um die Konformität mit den Anforderungen aufrechtzuerhalten (also zu gewährleisten).

Alle vorgenannten Normanforderungen sind aufzuzeichnen, sodass Ergebnisse der Überprüfung von Änderungen und die Personen, die die Änderung autorisiert haben nachvollziehbar sind.

 

Fazit

Agilität zeigt sich in der ISO 9001 vor allem in dem Umgang mit Änderungen und für Unternehmen bedeutet sie flexibel reagieren zu können: in Bezug auf die interessierten Parteien des Unternehmens, insbesondere auf Kundenanforderungen/-erwartungen oder auch auf innovative Veränderungen des Umfeldes.

Dabei fördern geeignete Regelungen in den Prozessen die Flexibilität der Organisation und führen bei einer verantwortungsvollen Kommunikation mit den interessierten Parteien (insbesondere zu den Kunden) zu einem wertschätzenden Miteinander.

Agile Unternehmen sind intensiver anpassungsfähig und stellen somit den Kunden bewusst und nachhaltig in den Mittelpunkt!

 

Helmut Rademacher

Erfahrungen aus Zertifizierungsverfahren nach DIN ISO 45001:2018

Im Jahr 2018 löste die DIN ISO 45001 die bis dahin angewendete Norm BS OHSAS 18001 für Managementsysteme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Die neue Norm folgte der „high level structure“; sie lässt sich damit übersichtlicher und einfacher in bestehende Managementsysteme integrieren.

Nach fast 3 Jahren liegen nun auch bei AssZert umfangreiche Erfahrungen bei der Zertifizierung nach dieser Norm vor. Eine wesentliche Ergänzung zur BS OHSAS 18001 ist der Abschnitt 5.4 Konsultation und Beteiligung der Beschäftigten. Im Abschnitt 3 der Norm werden die beiden Begriffe erläutert:

Demnach ist Beteiligung die „Einbeziehung in die Entscheidungsfindung“. Bei der Konsultation wird die Organisation verpflichtet, „Ansichten ein(zu)holen, bevor eine Entscheidung getroffen wird“.

Welche Erfahrungen gibt es dazu bei der Umsetzung der Normforderungen? In den Zertifizierungsverfahren konnten die  AssZert-Auditoren beobachten, dass in den Organisationen, die nach Betriebsverfassungsgesetz einen Betriebsrat bestimmt haben, dieser die Funktion des Vertreters der Beschäftigten übernimmt. In kleineren Organisationen, in denen keine Vertretung aufgrund gesetzlicher Forderungen existiert, übernimmt eine Person aus den Kreisen der Beschäftigten diese Funktion.

Beiden Organisationsmodellen gemeinsam ist jedoch, dass häufig als Werkzeug bzw. Methode zur Beteiligung und Konsultation der Beschäftigten, die regelmäßig durchzuführenden ASA-Sitzungen genutzt werden. Zu diesen Sitzungen werden neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit, den Sicherheitsbeauftragten und den Betriebsärzten auch die Betriebsräte bzw. die Vertreter der Beschäftigten eingeladen. Eine standardisierte Agenda behandelt in diesen Sitzungen die aus der Norm resultierenden Fragestellungen. In den Protokollen werden die Ergebnisse aufgezeichnet und nachverfolgt.

Große Organisationen haben solche Systeme schon seit vielen Jahren umgesetzt. Dort war es nur notwendig, die noch nicht umgesetzten Normanforderungen zu verwirklichen. Kleinere Unternehmen haben diese Methoden neu eingeführt und sammeln damit ihre Erfahrungen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die neuen Anforderungen der DIN ISO 45001 auf intelligente Weise in den bestehenden Prozessen und Abläufen umgesetzt worden sind.

 

Wolfram Härtel, 04.03.2021

Veränderungen im Zertifizierungsverfahren

Von AssZert erfolgreich zertifizierte Organisationen dürfen ein entsprechendes Zertifikat und das Zertifikatssymbol im Gültigkeitszeitraum der Zertifizierung für werbliche Zwecke verwenden (siehe auch Zeichennutzung).

Es können folgende Veränderungen im Rahmen eines laufenden Zertifizierungsverfahrens relevant werden:

 

Erweiterung oder Änderung des Geltungsbereiches der Zertifizierung

Die Erweiterung oder Änderung des Geltungsbereiches kann auf Wunsch der Organisation beantragt werden. Nur im Rahmen eines Überwachungsaudits oder eines Audits aus besonderem Anlass erfolgt nach erfolgreicher Beurteilung die Ausstellung eines entsprechend geänderten Zertifikates.

 

Einschränkung des Geltungsbereiches der Zertifizierung

Die Einschränkung des Geltungsbereiches kann auf Wunsch der Organisation oder im Rahmen eines Überwachungsaudits erkannt werden und führt zu einer Ausstellung eines entsprechend geänderten Zertifikates.

 

Erweiterung um Standorte, des vom zertifizierten Managementsystem erfassten Tätigkeitsfeldes

Die Erweiterung kann im Rahmen der Zertifikatslaufzeit auf Wunsch der Organisation beantragt werden. Sie wird nach entsprechender Angebotsnachkalkulation im Rahmen eines Überwachungsaudits oder eines Audits aus besonderem Anlass beurteilt. Das Zertifikat wird nach erfolgreicher Beurteilung und Zertifizierungsentscheidung ausgestellt. Die Laufzeit des Zertifikates ändert sich dadurch nicht.

 

Aussetzung der Zertifizierung

Innerhalb des 3-jährigen-Gültigkeitszeitraumes eines Zertifizierungsverfahrens werden jährliche Überwachungsaudits zur Bestätigung der Zertifizierung durchgeführt. Sofern die Überwachungsaudits nicht im geplanten Umfang durchgeführt werden können, wird von AssZert die Zertifizierung maximal für 6 Monate ausgesetzt und dies der Organisation unter Angabe der Konsequenz – keine Werbung mit der Zertifizierung durchzuführen – schriftlich mitgeteilt.

Innerhalb der Aussetzungsfrist wird das Ende der Aussetzung nur durch ein Audit in der Organisation eingeleitet. Dieses Audit ist einschließlich aller Gesamtmaßnahmen (Durchführung des Audits, ggf. Erledigung von Korrekturmaßnahmen, Berichtserstellung und positiver Zertifizierungsentscheidung) während der Aussetzungsfrist abzuschließen.

Erfolgt keine Aufhebung der Aussetzung innerhalb der 6 Monatsfrist, so wird AssZert die Zertifizierung widerrufen und das Zertifikat zurückfordern.

Mit der Rücknahme erlischt das Recht der zertifizierten Organisation, den Hinweis auf die AssZert-Zertifizierung zu führen.

 

Zurückziehung der Zertifizierung (Widerruf)

Sollten nachträglich festgestellte Tatsachen oder Informationen über einen möglichen Missbrauch oder über Mängel vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Organisation den zertifizierten Managementanforderungen nicht entspricht, wird AssZert diesen Sachverhalt klären, indem das Zertifizierungsverfahren im Hinblick auf die nachträglich bekannt gewordenen Fakten wiederholt bzw. neu beurteilt wird. Die Zertifizierung kann insgesamt oder für ein bestimmtes Teilgebiet von AssZert zurückgenommen werden.

 

Informationen zur neuen DIN EN ISO 9001:2015 und erste Erfahrungen

„Meine Erfahrungen als Auditor …

Meine ersten Erfahrungen in der Praxis mit der DIN EN ISO 9001:2015 sind sehr positiv!

Ich beobachte, dass die Auseinandersetzung mit den neu aufgenommenen Themenfeldern sehr intensiv geführt wird. So hat die Kommunikation zwischen der obersten Leitung und den Mitarbeitern auf allen Ebenen bezüglich der vorhandenen Risiken merklich zugenommen.

Die Diskussion mit der obersten Leitung zeigt mir deutlich, dass die strategischen Anforderungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als Handlungsmaxime für das Unternehmen nunmehr konkret mit dem QM-System in Einklang stehen und somit die Praxisnähe der dokumentierten mit der gelebten Organisation fördert.

Qualität wird somit noch deutlicher zur „Chefsache“!

Durch die Streichung konkreter Anforderungen an das QM-System werden die Verantwortlichen in den Unternehmen zu eigenständigen Lösungen aufgefordert. Ich bin der Meinung, dass die kreative Auseinandersetzung mit den unternehmensinternen QM-Systemen deutlich zugenommen hat.

Ich beobachte bei den mir in der Praxis begegnenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, dass die Regelungen des QM-Systems selbstverständlicher angenommen werden.

Der Widerstand gegen QM-Systeme in Unternehmen, die sich mit der neuen Norm auseinandersetzen, hat merklich nachgelassen!“

 

Ziele der Aktualisierung der neuen DIN EN ISO 9001:2015

Die Revision der DIN EN ISO 9001 im Jahr 2015 (Ausgabe November) soll die von den Anwendern gewünschten Weiterentwicklungsaspekte zur Vorgängerausgabe 2008 (Ausgabe Dezember 2008) umsetzen. Damit soll den für die Praxis erforderlichen Organisationsbedürfnissen – insbesondere kleinerer Unternehmen – nachgekommen werden. Ziele der Überarbeitung der seit 1985 bestehenden und mehrmals aktualisierten Norm waren:

  • Vereinheitlichung der Organisationsnormen zu Qualität, Umwelt, Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Verbesserung des Sprachgebrauchs
  • Stärkung der Verantwortung der obersten Leitung
  • Förderung der Betrachtung von Risiken und Chancen in Unternehmen
  • Reduzierung von vorschreibenden Anforderungen und Ersatz durch leistungsorientierte Anforderungen
  • Erhöhung der Flexibilität in den Anforderungen an Prozesse
  • Erhöhung der Flexibilität in den Anforderungen an Vorgabedokumente durch Verringerung der Bedeutung der Dokumentation

 

Die neuen Aspekte der DIN EN ISO 9001:2015

Mit Aufnahme der folgenden, neuen Anforderungen wurden wesentliche Ziele erreicht:

  • Berücksichtigung des Umfelds des Unternehmens bei der Planung eines Managementsystems
  • Bestimmung der interessierten Parteien des Unternehmens sowie deren relevante Anforderungen
  • Einführung des risiko- und chancenbasierten Ansatzes im Rahmen der Strategiebetrachtung (Umfeld des Unternehmens und Anforderungen der interessierten Parteien)
  • Einführung des risiko- und chancenbasierten Ansatzes bei Prozessen
  • Bestimmung des organisationsspezifischen Wissens zur Durchführung der Prozesse
  • Konkretisierung der internen und externen Kommunikation

 

Streichungen in der DIN EN ISO 9001:2015 gegenüber der Ausgabe 2008

Insbesondere durch die Streichung der folgenden Anforderungen wurde die Flexibilität bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen gefördert sowie der Dokumentationsumfang reduziert:

  • Ein Beauftragter der obersten Leitung ist nicht mehr gefordert.  > Für viele Unternehmen bedeutet dies, dass ein QM-Beauftragter (QMB) nicht gefordert ist (jedoch sind die dem QMB obliegenden Verantwortlichkeiten und Befugnisse innerhalb der Organisation zuzuweisen – somit ändert sich an der Umsetzung nichts).
  • Ein QM-Handbuch ist nicht mehr konkret gefordert.
  • Die sechs zu dokumentierenden Prozesse sind nicht mehr konkret gefordert (Verfahren zur Lenkung von Dokumenten, Lenkung von Aufzeichnungen, Lenkung von Fehlern, Lenkung von Korrekturmaßnahmen, Lenkung von Vorbeugungsmaßnahmen, Interne Audits).

 

Forderungen an die Dokumentation in der DIN EN ISO 9001:2015

Es bestehen folgende Anforderungen zur schriftlichen Regelung:

  • Dokumentation eines QM-Systems einschließlich der benötigten Prozesse und ihrer Wechselwirkung
  • Anwendungsbereich des QM-Systems
  • Qualitätspolitik
  • Qualitätsziele

 

Wichtige Anmerkungen im Anhang der DIN EN ISO 9001:2015 …

… weisen bzgl. Struktur und Terminologie eines QM-Systems auf Folgendes hin:

Es besteht keine Anforderung, dass ein QM-System die Normstruktur und ihre Begriffe berücksichtigen muss; d.h. die Unternehmen müssen in dem QM-System weder die Abschnittsfolge der Norm umsetzen (was aber sehr häufig erfolgt) noch die Verwendung von spezifischen Benennungen anwenden.

So darf z.B. der Begriff „Qualitätsaufzeichnung“ weiterhin verwendet werden – während die Norm dies als „dokumentierte Information, die aufzuzeichnen ist“ bezeichnet.

 

„… und meine Schlussfolgerungen als Auditor zur DIN EN ISO 9001:2015:

Eine praxisbezogene Interpretation der Anforderungen der neuen Norm – sowohl des Unternehmens als auch insbesondere des beurteilenden Auditors – liefert folgende Vorteile:

  • reduziert den Bürokratismus der Vorgängernormen!
  • erzeugt schlanke, unternehmensrelevante QM-Systeme!
  • integriert die möglichen relevanten Problemsituationen in das QM-System!
  • fördert das Verständnis und das Bewusstsein der Mitarbeiter/-innen zur Erfüllung der Kundenanforderungen und der Dienstleistungserbringung!

Insbesondere kleine Organisationen partizipieren von der aktuellen Norm, indem mit weniger Dokumentationsaufwand die Qualitätsfähigkeit effizienter und transparenter erzielt werden kann!“

Helmut Rademacher (Geschäftsführer)

 

Laufzeiteinschränkung der Zertifikate nach ISO 9001:2015

Am 23. September 2015 wurde die ISO 9001:2015 mit einem Veröffentlichungsdatum vom 15. September 2015 zur Verfügung gestellt.

Die Übergangsfrist wurde auf 3 Jahren festgelegt. Die AssZert begrenzt somit die Gültigkeit ausgestellter Zertifikate nach der ISO 9001:2008 auf den 14.09.2018.

Erfolgt die Umstellung von der ISO 9001:2008 auf die ISO 9001:2015 innerhalb des Umstellungszeitraumes, so wird das neue Zertifikat nach ISO 9001:2015 mit einer Gültigkeit von 3 Jahren – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ausstellung nach ISO 9001:2008 – ausgestellt.

Beispiel: Die Re-Zertifizierung erfolgt nach ISO 9001:2008 mit Ausstellung des Zertifikates am 01.03.2016 mit einer Gültigkeit bis zum 14.09.2018. Ist die Umstellung auf die neue ISO 9001:2015 im 1. Überwachungsaudit im Februar 2017 erfolgreich, so wird ein Zertifikat mit einer Gültigkeit bis zum 01.03.2019 ausgestellt.

Weitere Einzelheiten sind der DAkkS GmbH-Regelung „Anleitung zum Übergang ISO 9001:2015 und ISO 14001:2015“ vom 18.12.2015 und dem IAF – ISO/Casco – Communiqué vom 01.10.2015 zu entnehmen.

Revision der ISO 14001 und DIN EN ISO 14001

Am 15. September 2015 wurde die ISO 14001:2015 veröffentlicht. Die DIN EN ISO 14001:2015 folgte am 30. Oktober 2015.

Für die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen gelten folgende Übergangsregelungen:

  • 3 Jahre nach der Veröffentlichung der jeweiligen Norm verlieren die Zertifikate, die noch auf der Basis der alten Normen ausgestellt wurden ihre Gültigkeit. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass neue Zertifikate nach ISO 14001:2009 nur noch bis zum 14.09.2018 und für die DIN EN ISO 14001:2009 entsprechend nur noch bis zum 29.10.2018 ausgestellt werden.
  • Innerhalb der Übergangsfrist dürfen noch Zertifikate nach der ISO 14001:2009 bzw. der DIN EN ISO 14001:2009 ausgestellt werden.
  • AssZert wird die Gültigkeit von auf Basis der alten Normen (ISO 14001:2009 bzw. DIN EN ISO 14001:2009) ausgestellten Zertifikaten maximal auf die Übergangsfrist (3 Jahre) begrenzen.
  • Erfolgt die Umstellung von ISO 14001:2009 auf ISO 14001:2015 innerhalb des Umstellungszeitraumes, so wird das Zertifikat mit einer Gültigkeit von 3 Jahren – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Ausstellung nach ISO 14001:2009 – ausgestellt.

Beispiel: Die Re-Zertifizierung erfolgt nach ISO 14001:2009 mit Ausstellung des Zertifikates am 01.03.2016 und einer Gültigkeit bis zum 14.09.2018. Ist die Umstellung auf die neue ISO 14001:2015 im 1. Überwachungsaudit im Februar 2017 erfolgreich, so wird ein Zertifikat mit einer Gültigkeit bis zum 01.03.2019 ausgestellt.

  • Erstzertifizierungen auf Grundlage der ISO 14001:2009 bzw. der DIN EN ISO 14001:2009 werden nur noch bis zum 15.03.2017 von AssZert ausgestellt.
  • Ab dem 16.03.2017 werden Erst- und Re-Zertifizierungen somit nur noch nach ISO 14001:2015 bzw. der DIN EN ISO 14001:2015 durchgeführt.
  • Der Übergang bestehender Zertifizierungen auf Grundlage der ISO 14001:2009 bzw. der DIN EN ISO 14001:2009 kann im Rahmen planmäßiger Re-Zertifizierungen oder auch Überwachungsaudits erfolgen. Nach Vorgabe der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) gilt:
    • Im Rahmen einer Re-Zertifizierung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von 10%, jedoch mindestens aber 0,25 Audittage vor Ort
    • Im Rahmen einer Überwachung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von min. 20%, jedoch mindestens aber 0,5 Audittage vor Ort

 


 

AssZert bietet Seminare zur DIN EN ISO 14001:2015 an. Erfahren Sie hier mehr dazu, melden Sie sich über unser Formular oder direkt über unser Onlineformular an

Revision der DIN EN ISO 9001

Am 23. September 2015 wurde die aktualisierte ISO 9001 veröffentlicht und am 30. Oktober 2015 ist nun auch die daraus resultierende DIN EN ISO 9001:2015 veröffentlicht worden!

Für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen gelten folgende Übergangsregelungen:

  • 3 Jahre nach der Veröffentlichung der jeweiligen Norm verlieren die Zertifikate, die noch auf der Basis der alten Normen ausgestellt wurden ihre Gültigkeit. Für die ISO 9001:2008 bedeutet dies der 23.09.2018 und für die DIN EN ISO 9001:2008 entsprechend der 30.10.2018.
  • Innerhalb der Übergangsfrist dürfen noch Zertifikate nach der ISO 9001:2008 bzw. der DIN EN ISO 9001:2008 ausgestellt werden.
  • AssZert wird die Gültigkeit von auf Basis der alten Normen (ISO 9001:2008 bzw. DIN EN ISO 9001:2008) ausgestellten Zertifikaten maximal auf die Übergangsfrist (3 Jahre) begrenzen.
  • Erstzertifizierungen auf Grundlage der ISO 9001:2008 bzw. der DIN EN ISO 9001:2008 werden nur noch bis zum 15.03.2017 möglich sein.
  • Ab dem 16.03.2017 werden Erst- und Re-Zertifizierungen nur noch nach ISO 9001:2015 bzw. der DIN EN ISO 9001:2015 durchgeführt.
  • Der Übergang bestehender Zertifizierungen auf Grundlage der ISO 9001:2008 bzw. der DIN EN ISO 9001:2008 kann im Rahmen planmäßiger Re-Zertifizierungen oder auch Überwachungsaudits erfolgen.
    • Im Rahmen einer Re-Zertifizierung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von 10%, jedoch mindestens aber 0,25 Audittage vor Ort
    • Im Rahmen einer Überwachung berücksichtigt AssZert dies mit einem Aufschlag von min. 20%, jedoch mindestens aber 0,5 Audittage vor Ort

 

AssZert bietet Seminare zur DIN EN ISO 9001:2015 an. Erfahren Sie hier mehr dazu, melden Sie sich über unser Formular oder direkt über unser Onlineformular an: